Faire Bezahlung auch für Praktikanten

Wird ein Praktikant als reguläre Arbeitskraft eingesetzt, hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung. (LArbG BW 5 Sa 45/07)

Im aktuellen Fall klagte eine ehemalige Praktikantin. Sie arbeitete sechs Monate in einer Agentur und erhielt 375 Euro im Monat. Ihre Einarbeitungsphase endete nach vier Wochen, sagt die Klägerin gegenüber Spiegel.de. Oft arbeitete sie 70 Stunden in der Woche, organisierte den Aufbau der Ausstellungs-Architektur. Die Hostessen, die Abends bei Veranstaltungen den Service bestritten, erhielten 10 Euro die Stunde, sie selbst arbeitete für 2,46 Euro, in einer höheren Position, mit mehr Verantwortung.

Das Gericht entschied, dass der Klägerin eine Vergütung von 1522 Euro im Monat zugestanden hätte, da bei ihr der Ausbildungszweck nicht im Vordergrund gestanden habe und sie als vollwertige Mitarbeiterin gearbeitet hätte. Sie verglichen das vermeintliche Praktikum mit einer Probezeit eines normalen Arbeitsverhältnisses, welches üblicherweise ebenfalls sechs Monate dauert, da in einem guten Praktikum ein Ausbildungsplan, ein fester Ansprechpartner und die Möglichkeit, viele Bereiche des Unternehmens kennen zu lernen gehöre.
Die Richter bemängelten vor allem die offenbare Ausnutzung der „Zwangslage” der Praktikantin.
Sie zitieren dabei die Bemerkung eines Vorgesetzten im Fachverlag, es finde sich “immer jemand, der sich darauf einlässt”. Im Urteil heißt es: “Deutlicher kann kaum zum Ausdruck gebracht werden, dass der Arbeitgeber, der für sechs Monate über die Fähigkeiten einer diplomierten Fachhochschulabsolventin verfügen kann, die wirtschaftlich schwächere Lage des Vertragspartners zu seinem Vorteil nutzt unter Hinweis auf den Zwang der Verhältnisse”

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