Bundesverfassungsgericht: Telefonieren am Steuer bleibt verboten

Das Handyverbot am Steuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Beschluss das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren gegen eine Rechtanwältin.

Karlsruhe: Eine Rechtanwältin reichte gegen ein Bußgeld von 240 Euro eine Verfassungsbeschwerde ein. Da sie innerhalb kurzer Zeit mehrfach telefonierend am Steuer erwischt worden war, verhängte das Hanseatische Oberlandesgericht das Sechsfache des normalen Bußgeldes. Die promovierte Juristin sah darin ihre Handlungsfreiheit verletzt und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Kammer des Zweiten Senats bestätigte nun die Entscheidung des OLG. (Az: 2 BvR 525/08 - Beschluss vom 18. April 2008 )

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