Cola, Internet, Fax – Gründe und Form einer Kündigung

In diesem Monat gingen gleich drei Fälle zum Thema Kündigung durch die Presse, die jeden betreffen können.

Im ersten Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Angestellten gekündigt, weil dieser an seinem Dienstcomputer  angeblich Internetseiten mit erotischem Inhalt aufgerufen und entsprechende Inhalte heruntergeladen hatte. Die erteilte fristlose Kündigung wurde allerdings vom Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz für nicht rechtens erklärt (LAG RLP – Az.: 10 Sa 505/07). Das Gericht urteilte, dass eine fristlose Kündigung nur dann gerechtfertigt sei, wenn die Art der Nutzung ausschweifend ist. Die Beweise des Arbeitgebers deuteten aber nur auf “minutenweise” Nutzung hin.  In solchen Fällen muss eine Abmahnung einer Kündigung vorausgehen (vgl. law-blog). Die Richter prüften daher erst gar nicht, ob die Anschuldigungen zu trafen und erklärten die Kündigung für nichtig.

In einem anderen Fall unterzeichnete ein Arbeitnehmer einer Supermarktkette einen Aufhebungsvertrag, da ihm sein Vorgesetzter mit fristloser Kündigung gedroht hatte. Der Grund dafür: Der Arbeitnehmer trank aus einer unbezahlten Cola-Flasche, obwohl eine vorangegangene Anweisung forderte, Getränke erst zu bezahlen, bevor man sie nutzt. Zu Recht, wie die Richter am Frankfurter Arbeitsgericht entschieden (Az.: 7 Ca 4568/07). Die Gültigkeit des Aufhebungsvertrages sei von der vorangegangenen Drohung unberührt, da auch bei Diebstahl von Lebensmitteln eine Kündigung denkbar ist. Daher, so die Richter, dürfe der Arbeitnehmer diese auch androhen.

Doch nicht nur Arbeitgeber müssen bei der Kündigung auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten. So urteilte hier ebenfalls das LAG Rheinland-Pfalz über einen Fall, in dem eine Arbeitnehmerin ihre Kündigung via Fax einreichte. Diese sei unwirksam, da eine Kündigung nur schriftlich erfolgen kann und so eine eigenhändige Unterschrift bedürfe (Az.: 9 Sa 416/07). Diese ist aber bei einem Fax nicht gegeben.
Die Arbeitnehmerin, die ihre Kündigung aus Ärger per Fax an den Arbeitgeber sandte, bedauerte diesen Schritt und machte geltend, dass die Kündigung unwirksam sei. Die Richter folgten dieser Meinung. Auch die Tatsache, dass der Arbeitgeber die Kündigung angenommen hatte, ändere daran nichts.

Quellen und Links

1 Antwort zu “Cola, Internet, Fax – Gründe und Form einer Kündigung”


  1. 1 Weihnachtsgeschenk 2. November, 2008 um 13:59

    Interessant zu wissen, dass Kündigungen per Fac nicht wirksam sind. Ich hatte auch schon mal diesen Fall und ich täte viel drum, hätte ich die INFO schon vorher gehabt.


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