Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am 03.04.2008 ein Urteil darüber, in wie weit ein Anlageberater verpflichtet ist den Anleger auch dann über die Risiken aufzuklären, wenn es sich um einen erfahrenen Anleger mit einer chancenorientierten Anlagestrategie handelt handelt.
Unser bei rechtsanwalt.com gelisteter Rechtsanwalt Siegfried Reulein erläutert und kommentiert das Urteil des BGH ausführlich in einem neuen Rechtstipp:
Siegfried Reulein arbeitet in Nürnberg als Rechtsanwalt u.a. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagenrecht
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1 Antwort zu “BGH: Pflicht zur Risikoaufklärung auch bei erfahrenen Anlegern”