BGH: Pflicht zur Risikoaufklärung auch bei erfahrenen Anlegern

Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am 03.04.2008 ein Urteil darüber,  in wie weit ein Anlageberater verpflichtet ist den Anleger auch dann über die Risiken aufzuklären, wenn es sich um einen erfahrenen Anleger mit einer chancenorientierten Anlagestrategie handelt handelt.

Unser bei rechtsanwalt.com gelisteter Rechtsanwalt Siegfried Reulein erläutert und kommentiert das Urteil des BGH ausführlich in einem neuen Rechtstipp:

“Der BGH hat klargestellt, dass auch Anleger, die bereits Erfahrungen in Anlagefragen gesammelt haben, einen Anspruch auf eine zutreffende Aufklärung über Risiken einer ihnen bislang unbekannten Anlageform haben. Werden sie anlässlich der Anlageberatung nicht zutreffend und vollständig über die Risiken der angebotenen Kapitalanlage aufgeklärt, so können sie von dem Anlageberater wegen Schlechterfüllung des Anlageberatungsvertrages Schadensersatz verlangen. Der Anlageberater kann sich daher gegenüber einem Anleger nicht ohne weiteres darauf berufen, dieser habe erkennbar eine ‘chancenorientierte’ Anlagestrategie verfolgt und sei bereits in Anlagedingen erfahren, so dass eine weitere Risikoaufklärung nicht erforderlich sei.”

Siegfried Reulein arbeitet in Nürnberg als Rechtsanwalt u.a. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagenrecht
Den Vollständigen Artikel sowie weitere Informationen über den Autor entnehmen Sie bitte den folgenden Links:

Quellen und Links

1 Antwort zu “BGH: Pflicht zur Risikoaufklärung auch bei erfahrenen Anlegern”



  1. 1 Mehr Sicherheit für Kapitalanleger » Beitrag » Investments und Geldanlagen - Blog Trackback zu 11. April, 2008 um 9:56

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