Erbschaftsteuerreform im Expertencheck

Heute entscheiden rund 50 Experten über eine mögliche Reform der Erbschaftssteuer. Besonders interessant ist ein Gesetzesentwurf des Bundesrats- in diesem sollen entfernte Verwandte besonders berücksichtigt werden.

Es wird teurer

Die bisherigen Reformvorschläge gehen davon aus, dass näher stehende Verwandte auch mehr erben- Tanten, Nichten und Freunde erhalten hierbei zwar einen etwas höheren Freibetrag, wenn der Erbwert jedoch über diesem Freibetrag liegt, sollen 30-50 Prozent an den Staat gehen, bislang sind es 12-40 Prozent. Kinder, Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner kommen bei diesen Entwürfen weit besser weg.

Immobilien sollen höher besteuert werden. Sie sollen künftig mit dem geschätzten Grundstückswert in die Steuerrechnung eingehen – damit verschwindet der 50prozentige Abschlag zugunsten des Immobilienerben. Damit werden Immobilienerbschaften und -schenkungen teurer.

Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück

Firmenerben 85 Prozent der Steuerschuld erlassen bekommen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre fortführen und die Mitarbeitergehälter weitgehend stabil halten. Die Lohnsumme darf in dieser Zeit nicht unter 70 Prozent des Anfangswerts sinken. Gleichzeitig dürfen sie 15 Jahre lang nicht mehr als den laufenden Gewinn aus dem Unternehmen entnehmen.

Die Problematik dieses Entwurfs liegt bei der Frage, wie mittelständische Unternehmen eine 10-Jahres-Prognose stellen sollen und was passieren soll, wenn das Unternehmen vor Ablauf der 10 Jahres Frist Konkurs anmelden müssen.
Im Moment sieht der Entwurf hierbei vor, dass dann die restlichen 85Prozent der Steuer auf einen Schlag fällig wären. Eine anteilige Kürzung ist bislang nicht vorgesehen.

Auch fehlt eine Sonderregelung für Freiberufler, wenn der Erbe den Betrieb mangels Qualifikation nicht fortführen darf. Eine Arztpraxis kann nicht übernommen werden, wenn der Erbe zum Beispiel Anwalt ist. Hier gäbe es dann keine 85prozentige Steuerbefreiung, der Betrag wäre bei Erbantritt fällig.

Bei diesem Entwurf zahlen Tanten, Onkel, Geschwister, Neffen und Nichten, da sie zur Steuerklasse II zählen, einen sehr hohen Steuertarif, sobald der Freibetrag überschritten wird. Sie zahlen mindestens 30 Prozent, wenn das Erbe mehr als 20 000 Euro wert ist. Benachteiligt würden insbesondere Nichten und Neffen. Steuerlich würden sie künftig so behandelt, als wären sie mit dem Erblasser nicht verwandt.

Umdenken

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung” berichtete am Dienstag, dass gerade für entfernte Angehörige eine Lösung gefunden werden soll. Die Bundesregierung wolle prüfen, ob eine Steuererleichterung möglich sei.

Die Bundesregierung will zudem prüfen, wie eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Ertragsteuern vermieden werden kann. Diese droht wenn Betriebsteile verkauft werden müssen, um die Steuer bezahlen zu können. Das Bundeskanzleramt schlägt eine Erbschaftsteuerversicherung zur Abfederung der doppelten Besteuerung des einmaligen Leistungszuwachses vor; Die Beiträge würden danach steuermindernd als Betriebsausgaben anerkannt.

Bislang ist geplant, den Gesetzentwurf bis Pfingsten durch den Bundestag zu bringen, damit der Bundesrat noch vor der Sommerpause die Regelungen beschließen kann. Damit könnten die Regeln ab Juli in Kraft treten.

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