Bereits in der vergangenen Woche berichteten wir von der Novellierung des Urheberrechts in zweiter Instanz – dem sog. 2. Korb. Nach und nach hört man nun auch Reaktionen in der Blogsphäre, die ich nachreichen möchte.
Die Eckpunkte des 2. Korbs
- Nach wie vor kein Durchsetzungsrecht für die Privatkopie
- 5%-Regelung für Kopierabgaben auf Geräte
- Wegfall der Bagatellklausel
- Verbot für Kopien von “offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen”
- Begrenzungen für digitale Kopien in Öffentliche Bibliotheken, Archive, Museen
Eine gute Zusammenfassung zu den einzelnen Punkten findet sich auf telemedicus.info. Ebenfalls via telemedicus.info habe ich ein sehr interessantes Interview auf Spiegel online gefunden. Dort erklärt Grünen-Politikerin Grietje Bettin, warum die Grünen sich im Rechtsausschuss enthalten haben. Danach befürworteten die Grünen zwar die 5%-Regelung bei den Kopierabgaben auf Geräte, gleichzeitig bemängeln sie aber ein fehlendes Recht auf Durchsetzung der Privatkopie und eine drohende “Kriminalisierung der Schulhöfe”.
Bei ra-maas.de hegt man ebenfalls Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Novellierung. Besondes mit Blick auf die Forschung betrachtet man die Neuerungen als Kontraproduktiv:
Zusätzliche Quellen:
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